Verkauf von Eigentum auf Lanzarote

Unsere Maklergebühren betragen 5% + I.G.I.C. vom Verkaufspreis, oder ein Minimum von 5.000€ + I.G.I.C. für einen Verkaufspreis unter 100.000€. Dafür bieten wir Ihnen einen kompletten Service von der Aufnahme und Werbung, bis zum Abschluss des Verkaufs. Es gibt keine versteckten Kosten diesbezüglich an den Anbieter.

Dienstleistungen

Die Dienstleistung an den Anbieter ist wie folgt:
• Vorbereitung des Kaufoptionsvertrags in spanisch mit englischer oder deutscher Übersetzung.
• Alle Vorbereitungen für die Unterzeichnung beim Notar, einschließlich der Suche nach dem ursprünglichen Titel, Buchen eines vereidigten Dolmetschers , Hypotheken-Kündigung usw.
• Nach Kaufabschluss, Namensänderungen für Dienste wie Telefon, Wasser, Strom, und beim "Catastro" (bzw. Raten-Büro)
• Marketing wie nachstehend zusammengefasst.


Marketing

• Wir werben regelmäßig in der Inselzeitung Gazette un der spanischen Version VIVA und anderen Publikationen

• Auf unserer eigenen Webseite www.location-lanzarote, und ebenfalls auf Facebook und teilweise Instagram.

• Wir bieten generell alle unsere Immobilien auf Kyero.com und haben eine Präsenz auf anderen einschlägigen Webportalen wie thinkSPAIN.com, piso.com, idealista.com, fotocasa.com,....

• Viele unserer Kunden kommen entweder durch persönliche Empfehlung, als Stammkunden oder als "Walk-Ins" in unser Immobilienbüro, welches zentral und gut gelegen an der Hauptstraße von Costa Teguise befindet.

• Um den Verkauf der aufgeführten Immoblien zu erleichtern, gewährleisten wir weitere Dienstleistungen, ohne zusätzliche Kosten an die Käufer, in Bezug auf Eröffnung von Bankkonten, Beantragung von Hypotheken, Informationen über Kosten etc, und der Verfassung der allgemeinen Unterlagen, die bei einem Kauf einer Immobilie in Lanzarote benötigt werden. Also, erhalten Käufer auch eine kompletten Service, aber, da unsere Gebühren in der Regel mit dem Verkäufer vereinbart und von diesem bezahlt werden, raten wir immer den Käufern einen unabhängingen Anwalt zu nehmen.


Kapitalertragssteuer

In Bezug auf den Verkauf Ihrer Immobilie und den steuerlichen Auswirkungen, bereiten wir eine grobe Schätzung für Sie vor. Als Faustregel werden Kapitalertragsteuer für Nicht-Residenten mit einer Rate von 19% für die ersten 6.000€, 21% von 6.001€ bis 50.000€ und 23% danach auf den Gewinn angewandt (allerdings gibt es Zulagen für die Inflation, Anschaffungskosten, Marklergebühren und Verbesserungen, etc.). Diese Zahlung erfolgt in zwei Phase:

1. Bei der Unterzeichnung der Urkunden werden automatisch 3% des Preises einbehalten, und zur Zahlung der Kapitalertragssteuer bereitgestellt. Die Käufer oder dessen Vertreter werden dies beim zuständigen Bürgermiesteramt (Ayuntamiento) innerhalb von 30 Tagen nach der Unterzeichnung der urkunden einreichen.

2. Nach der Vorratsdatenspeicherung eingereicht worden ist, sollte der Verkäufert einen "Gestor" haben, dera auf diese Art von Verwaltung spezialisiert ist, um die Vorbereitung und Einreichung einer ausgleichenden Steuererklärung beim Finanzamt handhaben kann, und gleichzeitig bestätigt ob eine Rückerstattung oder Zahlung vorliegt. Residenten zahlen auch Kapitalertragssteuer in Höhe von 19%, außer in dem Fall, daß die verkaufte Immobilie ihr Hauptwohnsitz war, da in diesem Fall neu investiert Mittel frei von kapitalertragssteuer behandelt werden.


Plusvalía

Eine spezielle Erklärung bedarf die Steuer der "Plusvalía" - eine Steuer, die die Gemeinden bei einem Verkauf von Immobilien auf den Wertgewinn des Grundstückes erheben.

Was ist die Plusvalía?

Das ist eine Gewinnertragssteuer, die beim Verkauf einer Immobilie, an die lokalten Gemeinden bezahlt werden muss. Die Plusvalíasteuer wird anhand des Verkaufswertes der Immobilie berechnet und der Jahre, die seit dem Kauf (letzten Eigentumswechsel) vergangen sind. Ziel ist, den Wertzuwachs der Immoblie/des Grundstücks auf dem das Objekt steht, der durch Investitionen und Verbesserungen in die lokalen Infrastrukturen der Umbegbung entstanden ist, durch Steuereinnahmen wieder aufzufangen.

Die Kalkulationsbasis ist der katastrale Wert de Eigentums (der im Katasteramt eingetragene Wert, der normalerweise sehr viel geringer als der Marktwert ist). Die Steuer kalkuliert sich anhand der vergangenen Zeit zwischen dem letztem Eintrag des katastralen Wertes im Grundbuchamt und dem Verkauf der Immobilie.

Eine Faustregel ist - je länger der Zeitabschnitt, desto höher die Steuer.

Wer zahlt de Plusvalía in Spanien?

Der Verkäufer, ist nach spanischem Gesetz dazu verpflichtet.

Wie und wo bezahlt man die Plusvalía-Steuer in Spanien?

Man hat 30 Tage Zeit, ab dem Datum des Verkaufs die Steuer im Rat/Gemeindehaus der Gemeinde zu zahlen. Wenn Sie (der Verkäufer) keine spanischer Resident sind (unabhängig Ihrer Nationalität) wird der zu zahlenden Steuerbetrag, am Tag der Unterzeichung der Urkunde, direkt einbehalten, um ihn dann in Ihrem Namen (des Verkäufers) zu bezahlen. Denn der Käufer ist mit dem Kauf der Immobilie rechtlich verantwortlich, alle (alten) und neuen Steuerlasten der Immobilie zu bezahlen (im Falle von Steuerflucht des Verkäufers).


Dokumentation

Anbieter müssen folgende Unterlagen vorlegen:

• Entweder eine einfache Copia Simple, Eigentumsurkunde oder aber die Registrierungsdaten (insbesondere die FINCA Nummer).

• Nº Fijo und Katastral Referenz, die Sie aus einer Kopie der Grundsteuer/IBIU-Quittung entnehmen können.

Für den Abschuß eines Verkaufs:

• EIN ENERGIEAUSWEIS (CEE), laut EU-Recht erforderlich. Das Zertifikat ist 10 Jahre gültig, so dass Sie jederzeit eine Einsichtnahme vor dem Notariat vornehmen können. Ihr Immobilienmarkler sollte Ihnen dabei behilflich sein können, dies mit dem entsprechenden registrierten Fachmann zu arrangieren.

• Ihre Original-EIGENTUMSURKUNDE (ESCRITURA)

• WENN Ihre aktuellen Pässe sich von den in Ihren Eigentumsurkunden aufgeführten unterscheiden; eine Bescheinigung des deutschen Innenministeriums, die bestätigt, dass Ihr aktueller und früherer Reisepass für ein und dieselbe Person gilt.

• ORGINAL Becheinigung über die vollständig gezahlten Gemeinschaftsgebühren, unterzeichnet vom Präsidenten/Verwalter der Eigentümergemeinschaft. Wenn Wasser, Strom und Müllabfuhr in den Gemeinschafts-/Wartungsgebühren enthalten sind, sollte die Bescheinigung den Status der Zahlungen für alle angeben.

• ORGINAL Quittung für die Zahlung von Raten (IBI) der letzten 4 Jahr. Es ist anzumerken, daß die Kosten von Person, die als Eigentümer der Immoblie am 1. Januar registriert sind, bezahlt werden müssen.

• Letzte Rechnungen für Dienstleistungen wie Wasser, Strom und Telefon.


Dies ist eine informative Anleitung; Es ist kein juristisches Dokument. Für Steuer- und Rechtsberatung empfehlen wir, dass Sie die Dienste eines professionellen Buchhalters / Anwalts in Anspruch nehmen, der mit der Übersicht auf Lanzarote vertraut ist

zuletzt aktualisiert 19th January 2024