Erwerb von Eigentum auf Lanzarote

Wenn Sie sich für den Kauf einer bestimmten Immobilie entschieden haben, verfassen wir einen „Kaufoptionsvertrag“. Dieser beinhaltet alle vereinbarten „Fristen und Bedingungen“ des Kaufes, sowie den Zeitrahmen für den Kaufabschluss, eine Aufgliederung der Kosten und Strafklauseln für beide Parteien bei Nichteinhaltung der Abmachungen. Das Kaufrecht des Eigentums wird durch eine Anzahlung von 10% des Kaufpreises innerhalb von 7-10 Tagen nach Unterschrift des Optionskaufvertrages gesichert.

Der Prozess

1) Die Dauer des Vorvertrages beläuft sich generell auf 2 bis 4 Monate. Jedoch können beide Parteien mit beidseitigem Einverstaendniss einen anderen Zeitrahmen im Optionsvertrag festlegen. Vor Ablauf dises Vertrages vereinbaren wir für beide Parteien und/oder deren gesetzlichen Vertretern den Notartermin zur Unterschrift der gesetzlichen Dokumente und Besitzurkunden. Vorher müssen die Geldmittel bei der Bank auf einem Nichtresidenten-Konto zur Verfügung stehen, und den kompletten Betrag des vollen Kaufpreises, sowie zusätzliche Kosten von ca. 8% (bei Hyphoteken ca. 10%) abdecken können. Ihr Anwalt wird ihnen alle genauen Summen vorher mitteilen.
Bei dem Notartermin wird der gesamte Kaufpreis dem Verkäufer in Form eines beglaubigten Bankschecks, gezogenen Wechels oder Banküberweisung ausbezahlt. Bei der Abwicklung stehen wir Ihnen zur Seite.

Handelt es sich beim Verkäufer um eine spanische Gesellschaft, einen spanischen Bürger einen Residenten oder auch Nichtresidenten in Spanien, muss der Käufer, ist er ein Nicht-Resident, ein Empfangszertifikat für den ausländischen Geldtransfer/Nicht-Residenten-Fond vorlegen, welches von der ausführenden Bank ausgestellt werden kann.

2) Der Kostenaufwand für einen Abschluss (mit Ausnahme der Hypothekar-Kosten) ist in etwa wie folgt:
- 6½ % Erwerbssteuer
- ½ % Grundbuchamt-Gebühren
- ½ % Notargebühren
- ½ % Nebenkosten (z.B. N.I.E, vereidigter Übersetzer, etc. Siehe 7. Und 8.)
( ANWALTSKOSTEN SIND HIER NICHT INKLUSIVE, manche rechnen mit %-sätzen, jedoch häufiger gebräuchlich liegen die Kosten je nach Anwalt zwischen ca. 2.500€-3.000€ Pauschale).

3) Sollte eine Hypothek aufgenommen werden, wird die Bank Ihnen den genauen Aufwandsbetrag nennen. Dieser beinhaltet Darlehens-Bearbeitungsgebühren, die Registrierung der Hypothek, etc. welche zu einem Kostenaufwand von ca. 10% des Kaufpreises führen. Dies ist nur eine ungefähre Zahl, da der genaue Betrag je nach Bank variieren kann. Sollten Sie eine Hypothek benötigen, helfen wir Ihnen gerne bei der Auswahl einer entsprechenden Bank.


Was wir tun

4) Wir führen eine Überprüfung beim Grundbuchamt, bei der Gemeinde und der Eigentümergemeinschaft durch, um zu gewährleisten, dass das Eigentum frei von Schulden ist und weder ausstehende Rechnungen noch Eigentümergemeinschafts-Umlagen vom Käufer zu tragen sind. Ihr Anwalt wird eine genauere Überprüfung durchführen.

5) Sind Sie nicht in Spanien ansässig, sind wir Ihnen bei der Eröffnung eines “Nicht-Residenten-Kontos” bei der Bank Ihrer Wahl, sowie bei Anträgen einer Hypothek behilflich.

6) Nicht-Residenten benötigen für den Ankauf eines Eigentums eine Ausländer-Identitätsnummer (N.I.E.). Wir setzen Sie gerne mit einer Agentur (Gestorías) in Verbindung, welche die nötigen Schritte für Sie unternehmen kann. Kosten per N.I.E. belaufen sich ca. 150€ inkl. IGIC ( Kanarische Mehrwertsteuer die derzeit 7% beträgt).

7) Käufer in Lanzarote verlangen in der Regel keine technische Untersuchung von Immobilien. Jedoch, falls erwünscht, kann eine zertifizierte Untersuchung von einem registrierten Ingenieur (aparejador) ausgetragen werden. Es sollte erwähnt werden, dass eine Wertschätzung die auf Bankwunsch für die Zwecke einer Hypothek durchgeführt wird, kein Ingenieur Bericht ist!

8) Die Besitzurkunden und gesetzlichen Dokumente werden in spanischer Sprache verfasst. Sind Sie der spanischen Sprache nicht mächtig, sind Sie dazu verpflichtet, vor dem Notar die Dienste eines (vereidigten) Dolmetschers in Anspruch zu nehmen. Wir oder Ihr Rechtsberater wird dies für Sie arrangieren. Die Gebühren für einen vereidigten Übersetzer belaufen sich auf etwa € 85,- (ca. € 130.- bei der Übersetzung einer Hypothekar-Urkunde). Kosten können per Länge und Komplexität eines Dokumentes variieren.

9) Zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Kaufs / Verkaufs vor dem Notar und um sicherzustellen, dass keine Schulden auf die Immobilie angerechnet werden können, wird die Zahlung aus mehreren Schecks oder Einbehaltungen die den gesamten Kaufpreis ergeben zusammengestellt. Ihr Anwalt / Makler berechnet die genauen Summen. Diese Schecks und oder Einbehaltungen können das Folgende beinhalten: 3% des Kaufpreises wenn es nicht der Haupt-Steuerwohnsitz des Verkäufers ist; der Betrag, der auf Grund der Wertzuwachsteuer (Plus Valia) des Verkäufers anstehen wird; die Gemeindesteuer (IBIU); und schließlich die Kündigung einer Hypothek und Eintrag ins Grundbuch. Es ist wichtig zu wissen, dass die öffentliche Kaufurkunde den Gesamtkaufpreis, dessen genaue Zusammensetzung, der verschiedenen Schecks und oder Einbehaltungen, sowie die zustaendigen Anwaelte/ Makler/Vertreter oder Vollmachthalter und das Notariat benennt.


Fertigstellung

10) Kauf eines Eigentums in Spanien beinhaltet fortlaufende Steuerverpflichtungen, für die Sie einen ansässigen Steuerberater zur Verfassung und Einreichung der künftigen Steuererklärungen benötigen. Für eine genaue aktuelle Information sollten Sie sich entweder an einen seriösen Steuerberater (Gestoria) wenden, oder diesem Link zur Homepage des Finanzamtes folgen: http://www.agenciatributaria.es/AEAT.internet/en-gb/Inicio-en-GB/La-Agencia-Tributaria/Campanas/No-residentes/No_residentes.shtml

11) Unser Immobilienbüro LOCATION PROPERTIES S.L. bietet dem Käufer einen umfassenden Dienstleistungs-Service; unsere Maklergebühren werden grundsätzlich vom Verkäufer getragen. Beim Kauf einer Immobilie sollten die Dienste eines unabhängigen Anwalts hinzugezogen werden, welcher sich um eine detailierte Untersuchung der Immobilie kümmert, dies beinhaltet auch all die gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen die zum Eintrag ins Grundbuch benötigt werden.

12) Letztlich sollten sie ein Versicherung ihrer neuen Immobilie, welche am Tag der endgültigen Unterzeichnung des Kaufes beim Notar in Effekt tritt, arrangieren.

Unter folgendem Link auf unserer Webseite finden Sie angesehene Experten wie Anwälte, Versicherungsberater, Banken, Steuerberater, etc. : http://www.location-lanzarote.com/de/lanzarote-immobilien-profis/

Dies ist ein informativer Führer zum Erwerb einer Immobilie in Lanzarote; es ist kein juristisch verfasstes Dokument. Sollten sie sich entscheiden, Eigentum im Ausland zu erstehen, empfehlen wir Ihnen den Dienst eines Anwaltes nutzen, der vertraut ist mit dem Kauf- und Verkaufsrecht und den Übertragungsgesetzen auf Lanzarote.


Dies ist ein informativer Leitfaden für den Erwerb einer Immobilie in Lanzarote, es ist kein juristisch verfasstes Dokument. Für den Fall, dass Sie Eigentum im Ausland erwerben, empfehlen wir Ihnen, die Dienste eines Anwalts in Anspruch zu nehmen, der mit den Übersicht, dem Kauf- und Verkaufsrecht auf Lanzarote vertraut ist (siehe Paragraph 11 oben).

zuletzt aktualisiert 13th June 2022